Laufende Kosten sind regelmäßige Belastungen, die einem Fondsvermögen entnommen werden, wenn solche Abzüge durch Gesetz, Fondsbestimmungen oder den Prospekt vorgesehen oder zulässig sind. Dazu zählen unter anderem Verwaltungs- und Managementvergütungen, die Vergütung von Dienstleistern sowie Depotbank-, Prüfungs- und Servicekosten. Die Angabe der laufenden Kosten findet sich in der Wesentlichen Anlegerinformation und gilt insbesondere für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW); sie mindern direkt die Rendite für Anleger. Nicht zu den laufenden Kosten gehören üblicherweise Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge und erfolgsabhängige Gebühren.