Staatliche Institution, die unter anderem die Tätigkeit von Kapitalverwaltungsgesellschaften überwacht. Sie sorgt für die Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben, kontrolliert Transparenz- und Verbraucherschutzregeln und kann Zulassungen erteilen oder Sanktionen verhängen. Auf nationaler Ebene beaufsichtigen diese Behörden den Finanzmarkt und stimmen sich bei grenzüberschreitenden Fällen mit zuständigen Stellen anderer Staaten ab. Für Anleger und Berater schaffen sie Vertrauen durch Kontrolle, Meldepflichten und öffentliche Aufsicht.