Investmentgesellschaften, in Deutschland Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) genannt, unterliegen dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Ihr Geschäftszweck besteht darin, das von Anlegern als Sondervermögen eingebrachte Kapital im Namen der Verwaltungsgesellschaft, aber für die gemeinschaftliche Rechnung der Anleger anzulegen. Das Fondsmanagement ist verpflichtet, das Vermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Wertpapiere, Beteiligungen oder in Grundstücke und Gebäude zu investieren. Rechtlich müssen KVGs in Deutschland als Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.