Anlagegrenzen sind gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen dafür, wie viel ein Investmentfonds in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten oder Ausstellers anlegen darf. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) schreibt diese Beschränkungen vor, um eine angemessene Risikostreuung und den Anlegerschutz sicherzustellen. Zudem enthalten die Regeln im KAGB differenzierte Vorgaben je nach Fondsart und Sondervermögen.