Als Vermögensverwaltung wird die professionelle Übernahme der Anlagebetreuung bezeichnet, bei der spezialisierte Dienstleister Wertpapiere und andere Vermögensbestandteile im Auftrag eines Kunden verwalten. Dabei trifft der Verwalter die Anlageentscheidungen eigenständig und richtet sich dabei nach den im Verwaltungsmandat vereinbarten Anlageprinzipien sowie dem individuellen Risikoprofil des Kunden. Für Anleger bedeutet das eine delegierbare, zeit- und aufwandsparende Lösung, weil tägliche Marktbeobachtung und Anpassungen von Fachleuten vorgenommen werden. Gebühren, Leistungsumfang und Zielsetzung des Mandats sollten vor Vertragsabschluss klar geregelt und schriftlich festgehalten werden.