Sondervermögen ist ein rechtlich getrenntes Vermögen, das für die Anleger eines Investmentfonds oder einer kollektiven Kapitalanlage geführt und getrennt vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft verwahrt wird. Diese Struktur schützt die Fondsbestände vor Zugriffen von Gläubigern der Verwaltungsgesellschaft, sodass im Insolvenzfall des Anbieters die Anlegervermögen nicht in die Insolvenzmasse fallen. Die Verwaltung liegt typischerweise bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder einem Fondsmanager, und die Anteilinhaber erwerben Anteile, deren Wert sich aus den im Sondervermögen gehaltenen Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten ergibt.