Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteilspreise ihrer Fonds im Rahmen ihrer Informationspflichten gegenüber Anlegern offenzulegen. Diese Anteilspreise entsprechen dem Nettoinventarwert und müssen an jedem Börsentag ermittelt werden. Die Veröffentlichung hat mindestens zweimal im Monat zu erfolgen und kann entweder in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung erscheinen oder in den im Verkaufsprospekt beziehungsweise in den wesentlichen Anlegerinformationen genannten elektronischen Informationsmedien bereitgestellt werden.