Ein Anlageausschuss ist ein Gremium, das die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder das Fondsmanagement in Fragen der Vermögensanlage berät. Bei Publikumsfonds ist seine Einrichtung in den Anlagebedingungen vorgesehen, die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat der KVG. Der Ausschuss legt die Anlagepolitik fest und trifft Entscheidungen zur Ausrichtung der einzelnen Fonds. Dabei stehen die Interessen der Anteilseigner im Vordergrund.