# Rücknahmepreis

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Published: 2026-06-18 | Updated: 2026-06-18
Site: EFA Magazin

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Der Rücknahmepreis, auch Anteilwert genannt, ist der aktuelle Geldwert eines Fondsanteils, zu dem Anleger ihre Anteile an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben können. Von diesem Betrag kann eine Rücknahmegebühr abgezogen werden, so dass die Auszahlung geringer ausfällt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, Fondsanteile zu diesem Preis zurückzukaufen. Für Anleger bestimmt der Rücknahmepreis unmittelbar den Erlös beim Verkauf ihrer Fondsanteile.
