# Quellensteuer

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Published: 2026-06-18 | Updated: 2026-06-18
Site: EFA Magazin

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Quellensteuer ist eine Steuer auf Einkünfte, die unmittelbar dort einbehalten wird, wo die Zahlung entsteht. Der Steuerabzug wird vom Zahlenden vorgenommen und direkt an das zuständige Finanzamt überwiesen. Für Anleger und Arbeitnehmer reduziert die Quellensteuer den ausgezahlten Nettobetrag, kann aber in vielen Fällen auf die endgültige Steuer angerechnet oder erstattet werden. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen wie Zinsen oder Dividenden dient sie häufig der sofortigen Besteuerung der Erträge.
