# Preisfeststellung (t+0, t+1)

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Published: 2026-06-18 | Updated: 2026-06-18
Site: EFA Magazin

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Die Preisfeststellung bestimmt den Zeitpunkt, zu dem der Anteilspreis eines Investmentfonds für Kauf- oder Verkaufsorders ermittelt wird. Dabei steht t für den Handelstag: t+0 bedeutet Preisermittlung am selben Tag, t+1 am darauf folgenden Bewertungstag. Entscheidend ist der Annahmeschluss (Cut-off-Zeit); Aufträge, die bis zu diesem Zeitpunkt eingehen, werden gemäß der jeweils geltenden Preisfeststellung am entsprechenden Bewertungstag abgerechnet, andernfalls gilt der nächste Termin, den die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) vorgibt. Für Anleger und Berater beeinflusst die Regelung den tatsächlich angewandten Ausführungspreis und die Geschwindigkeit der Orderverarbeitung.
