# Kapitalertragsteuer (KESt.)

URL: https://erfolg-fuer-anleger.de/glossary/kapitalertragsteuer-kest/
Published: 2026-06-18 | Updated: 2026-06-18
Site: EFA Magazin

---

Kapitalertragsteuer (KESt.) ist ein an der Quelle einbehaltener Steuerabzug auf Erträge aus Kapitalvermögen, der bereits bei der Auszahlung fällig wird. Der Abzug erfolgt durch die auszahlende Stelle, wodurch die Steuerlast unmittelbar abgedeckt wird. Für Privatanleger ist dieser Einbehalt in der Regel als abschließende Besteuerung der Kapitalerträge zu verstehen, sodass eine zusätzliche Veranlagung zur Einkommensteuer meist nicht erforderlich ist, ausgenommen bestimmte Ausnahmen. Umgangssprachlich wird dies oft als Abgeltungsteuer bezeichnet, obwohl dieser Begriff nicht ausdrücklich Bestandteil der Steuergesetzgebung ist.
