# Abgeltungssteuer

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Published: 2026-06-18 | Updated: 2026-06-18
Site: EFA Magazin

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Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland zum 1. Januar 2009 eingeführt und betrifft Erträge aus Kapitalanlagen. Sie sorgt dafür, dass bestimmte Kapitalerträge bei Auszahlung oder Gutschrift beim Anleger abschließend besteuert werden, anstatt mit dem individuellen Einkommensteuersatz veranlagt zu werden. Zuvor galten Zinsabschlagsteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; seit der Einführung ist eine separate Versteuerung in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Inländische Zahlstellen müssen einen Steuerabzug von 25 Prozent vornehmen und zusätzlich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer an die Finanzverwaltung abführen.
